LEADER-Förderung


Allgemeine Informationen

Projektideen können jederzeit, unabhängig von den Projektaufrufen eingebracht, diskutiert und eventuell nach dem geltenden REK weiterentwickelt werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung und klären in einem persönlichen Gespräch über die Förderbedingungen und Auswahlkriterien auf.

 

Bitte wenden Sie sich im Vorfeld der Antragstellung unbedingt frühzeitig an die Geschäftsstelle, um rechtzeitig offene Fragen abzuklären! Ein Vorlauf von mehreren Wochen von der Idee bis zur Antragstellung muss eingeplant werden.

 

Projektanträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen u.a. gestellt werden. Den Antrag reichen Sie bitte schriftlich, zum aktuellen Projektaufruf hin, bei der Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. ein.

 

Die Geschäftsstelle entscheidet nicht über die Förderung eines Projektes! Die Entscheidung, ob ein Projekt als förderwürdig eingestuft wird, trifft der Vorstand des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V.

Dieser Beschluss stellt aber noch keine Förderzusage dar! Die Bewilligung der Förderung muss nach dem Beschluss vom Antragsteller formal beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt werden. Dieses erstellt schließlich den Bewilligungsbescheid.


Zur Förderung gelten die folgenden Grundvoraussetzungen:


Das Projekt
  • wird im Aktionsgebiet umgesetzt (sonst ist es nicht förderfähig);
  • lässt sich mindestens einem Handlungsfeld zuordnen (sonst ist es nicht förderfähig);
  • beruht auf einem realistischen Zeitplan;
  • ist auch nach der Förderung tragfähig;
  • hält die von der Aktionsgruppe beschlossene Kostenobergrenze ein (700.000 Euro netto);
  • leistet einen Beitrag zu den strategischen Ausrichtungen der Europäischen Union und des GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland;
  • und dessen Gesamtfinanzierung ist nachvollziehbar und plausibel dargestellt.

Die Vorstandsmitglieder des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. entscheiden, welche Projekte im Rahmen des LEADER-Programms initiiert und finanziell unterstützt werden. Hierzu wurde ein nicht diskriminierendes und transparentes Auswahlverfahren mit Grundvoraussetzungen und qualitativen Bewertungskriterien entwickelt.


nicht förderfähig sind u.a.:

 

  • bereits begonnene Projekte
  • Projekte mit einer Fördersumme unter 5.000 Euro
  • Pflicht- und Weisungsaufgaben der Kommunen
  • Mehrwertsteuer, Zinsen, Skonto, Sofortrabatte
  • Eigenleistungen (außer in Förderziffer 11 bei gemeinwohlorientierten Projekten!)
  • Bauhofleistungen (nur förderfähig, wenn der Bauhof ein Eigen- oder Regiebetrieb ist und ein nachweislicher Zahlungsfluss stattfindet)
  • Anträge von privaten Antragstellern, wenn der Investitionsort in der Sanierungszone eines städtebaulichen Erneuerungsprogramms liegt.
  • Betriebskosten
  • Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, Reparaturen etc.
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Projekte, bei denen eine Fachförderung greift (z.B. über das AFP).
  • Maßnahmen von Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen, die auf Grundlage des EEG oder anderer Förderprogramme der EU, des Bundes oder des Landes gefördert werden können. Hierzu gehören auch die entsprechenden (Strom-) Leitungsnetze und ähnliches.

Die Aufzählung ist nicht abschließend, es wird im Einzelfall überprüft.