Projektideen können jederzeit, unabhängig von den Projektaufrufen eingebracht, diskutiert und eventuell nach dem geltenden REK weiterentwickelt werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung und klären in einem persönlichen Gespräch über die Förderbedingungen und Auswahlkriterien auf.
Bitte wenden Sie sich im Vorfeld der Antragstellung unbedingt frühzeitig an die Geschäftsstelle, um rechtzeitig offene Fragen abzuklären! Ein Vorlauf von mehreren Wochen von der Idee bis zur Antragstellung muss eingeplant werden.
Projektanträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen u.a. gestellt werden. Den Antrag reichen Sie bitte schriftlich, zum aktuellen Projektaufruf hin, bei der Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. ein.
Die Geschäftsstelle entscheidet nicht über die Förderung eines Projektes! Die Entscheidung, ob ein Projekt als förderwürdig eingestuft wird, trifft der Vorstand des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V.
Dieser Beschluss stellt aber noch keine Förderzusage dar! Die Bewilligung der Förderung muss nach dem Beschluss vom Antragsteller formal beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt werden. Dieses erstellt schließlich den Bewilligungsbescheid.
Die Vorstandsmitglieder des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. entscheiden, welche Projekte im Rahmen des LEADER-Programms initiiert und finanziell unterstützt werden. Hierzu wurde ein nicht diskriminierendes und transparentes Auswahlverfahren mit Grundvoraussetzungen und qualitativen Bewertungskriterien entwickelt.
Die Aufzählung ist nicht abschließend, es wird im Einzelfall überprüft.
Kontakt:
Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V.
LEADER-Geschäftsstelle
Hauptstraße 5
77761 Schiltach
Telefon: 07836/955 -833 oder -779
Telefax: 07836/955 846
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.