Projektauswahlkriterien


Alle Projekte, die aus LEADER-Mitteln gefördert werden sollen, werden anhand von Projektauswahlkriterien bewertet. So wird sichergestellt, dass die Projekte, die am stärksten zu den im Regionalen Entwicklungskonzept genannten Zielen beitragen, gefördert werden.

 

Anhand der erreichten Punktzahl (mindestens 20 Punkte und maximal 76 Punkte) werden die Projekte in einer Priorisierungstabelle gelistet und den jeweils im Projektaufruf ausgelobten EU-Fördermitteln gegenübergestellt. 

Projekte, die aufgrund des ausgelobten Budgets nicht zur Förderung berücksichtigt werden konnten, aber die Mindestpunktzahl erreicht haben, stehen auf der Nachrückerliste. Diese verliert ihre Gültigkeit mit der Veröffentlichung des nächsten Projektaufrufes. Das Projekt kann sich dann dem erneuten Wettbewerb stellen (mit einem aktualisierten Kosten- und Zeitplan und ggf. inhaltlichen Änderungen).


Download
Projektauswahlkriterien LEADER 2023-2027 (Stand Dez 2023)
Projektauswahlkriterien Stand Dez 2023.p
Adobe Acrobat Dokument 80.8 KB