Projektideen, die sich um eine Förderung über LEADER bewerben, sollten über eine hinreichende Projektreife verfügen. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Bewilligungsbehörde innerhalb von max. 3 Monaten möglich ist.
Die LEADER-Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung, auf die kein Anspruch besteht. Eine Komplettfinanzierung gibt es nicht.
Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Umsetzung des Projekts mit der Einreichung eines Zahlungsantrags über alle nachweislich bezahlten Kosten. D.h. sämtliche Ausgaben müssen zunächst vom Projektträger vorfinanziert werden.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich je nach Projekt nach der Fördersatztabelle für den Mittleren Schwarzwald. Alle Fördersätze und Beträge beziehen sich auf die Nettokosten.
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten eines Projektes liegt bei 700.000 Euro (netto). Ebenso gibt es eine Bagatellgrenze: der Zuschuss muss mindestens 5.000
Euro betragen.
Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und muss daher komplett vom Antragsteller übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung eines Projektes über LEADER mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Dies betrifft insbesondere den Bewilligungsprozess sowie die spätere Abrechnung. Letztere kann, auch aufgrund von intensiven Kontrollen, viel Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie hier bitte auch, gerade im Hinblick auf eine mögliche Zwischenfinanzierung des Projektes, eine ausreichende (Lauf-)Zeit ein.
Notwendige Unterlagen
Zusätzlich zum Projektdatenblatt, das über das Projekt, die Ziele und Zielgruppen sowie Kosten- und Zeitplan Auskunft gibt, sind weitere Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle einzureichen.
So benötigt jeder Antragsteller eine Unternehmensnummer (UD-Nr.), die beim zuständigen Landratsamt mit Hinweis auf eine geplante LEADER-Förderung zu beantragen ist.
Zur Kostenplausibilisierung ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen (mit Datum und Unterschrift des Planers) bzw. ein Angebot pro Gewerk. Planungsunterlagen geben genauen Aufschluss über die geplanten Maßnahmen.
Bei Existenzgründungen sind ein Businessplan bzw. ein Wirtschaftlichkeitsplan einzureichen.
Bau- und Lagepläne ergänzen die Unterlagen. Eine Baugenehmigung ist in vielen Fällen ebenfalls erforderlich, gegebenenfalls sind zudem weitere fachliche Genehmigungen bzw. Stellungnahmen einzuholen (Naturschutz, Gewässerschutz, Denkmalschutz etc.).
Die LEADER-Geschäftsstelle prüft, gemeinsam mit dem RP Freiburg, die eingereichten Ideen auf prinzipielle Förderfähigkeit. Dabei wird geprüft, inwieweit die Idee der VwV LEADER 2023-2027 und dem GAP-Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland entspricht.
Die weitere inhaltliche Durchsicht im Hinblick auf die Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) sowie die Einordnung in eines oder mehrere Handlungsfelder übernimmt die Geschäftsstelle. Erst wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Projektantrag dem Vorstand zur Bewertung und zur Auswahl vorgelegt werden.
Nach erfolgter Vorprüfung durch die Geschäftsstelle entscheidet der Vorstand des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. über den Antrag. Hierzu wird in einem transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahren das Projekt anhand der Projektauswahlkriterien auf seine Förderwürdigkeit bewertet. Die Kriterien können Sie hier einsehen.
Die Anwendung der qualitativen Projektauswahlkriterien ergibt eine Punktzahl und führt zu einem Ranking der bewerteten Projekte. Die Mindestpunktzahl beträgt 20 Punkte, maximal können 76 Punkte erreicht werden.
Die Projekte werden dann in der Reihenfolge des Rankings und unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens vom Vorstand beschlossen. Projekte, die aufgrund des ausgelobten Budgets nicht zur Förderung berücksichtigt werden konnten, aber die Mindestpunktzahl erreicht haben, stehen auf der Nachrückerliste. Sollte eines der vorderen Projekte zurückgezogen werden, rückt das nächste Projekt nach. Die Nachrückerliste verliert ihre Gültigkeit mit der Veröffentlichung des nächsten Projektaufrufes. Antragsteller auf der Nachrückerliste müssen ihr Projekt dann erneut einreichen, wenn sie weiterhin an einer Förderung ihres Projektes über LEADER interessiert sind.
Die ausgewählten Projekte werden im nächsten Schritt in einer sogenannten Priorisierungsliste zusammen mit weiteren Unterlagen an das Regierungspräsidium Freiburg (Bewilligungsstelle) zur Prüfung der Förderfähigkeit weitergeleitet.
Der eigentliche Förderantrag muss durch den Antragsteller beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt werden.
Je nach Projektart bzw. Fördermodul sind entsprechende Antragsformulare einzureichen. Die verschiedenen Formblätter (externer Link) finden Sie hier.
Zwingend einzureichen sind:
Welche weiteren Unterlagen zusätzlich eingereicht werden müssen, klären Sie bitte direkt mit der Bewilligungsstelle ab.
Die Bewilligungsstelle erlässt dann einen Bewilligungsbescheid mit Nebenbestimmungen. Die Projektumsetzung hat nach diesen Vorgaben des Bewilligungsbescheides zu erfolgen, daher gilt es unbedingt, diesen abzuwarten! Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich!
Im Bewilligungsbescheid wird ein Zeitraum genannt, in welchem das Vorhaben umgesetzt werden muss. Im Sinne des Mittelabflusses bitten wir Sie um eine zügige Umsetzung und zeitnahe Abrechnung Ihres Vorhabens.
Zeitliche Verzögerungen oder Änderungen im Rahmen des Vorhabens sind unverzüglich der Bewilligungsstelle sowie der LEADER-Geschäftsstelle anzuzeigen. Vor allem Änderungen gegenüber der beantragten Maßnahmen sind zwingend im Vorfeld mit der Bewilligungsstelle zu besprechen und zu genehmigen. Regelverstöße können zu einer Zuschusskürzung bis hin zu Sanktionen führen!
Mit dem Beginn der Umsetzung Ihres Vorhabens erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche Projektunterlagen jederzeit durch die entsprechenden Kontrollinstanzen eingesehen werden können.
Als Projektträger sind Sie verpflichtet, alle relevanten Vorschriften (z.B. Vergaberichtlinien) einzuhalten. Die Kontrollen sind sehr streng!
Während und nach der Umsetzung ist in geeigneter Weise auf die LEADER-Förderung hinzuweisen. Die entsprechenden Vorlagen finden Sie hier.
Bitte halten Sie auch während der Umsetzung Ihres Vorhabens Kontakt zur LEADER-Geschäftsstelle.
So können wir Sie weiterhin unterstützen.
Die Projektumsetzung ist von Anfang bis Ende zu dokumentieren, einzelne Projektabschnitte sind in Bildern festzuhalten. Nach Fertigstellung des Projekts ist ein Abschlussbericht abzugeben.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die LEADER-Geschäftsstelle wenden. Wir unterstützen Sie gerne.
Kontakt:
Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V.
LEADER-Geschäftsstelle
Hauptstraße 5
77761 Schiltach
Telefon: 07836/955 -833 oder -779
Telefax: 07836/955 846
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.