Alternative Förderprogramme und Wettbewerbe


Unser Dorf hat Zukunft - Bundesweiter Wettbewerb 2024

Baden-Württemberg beteiligt sich am 28. bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“.

 

An diesem Wettbewerb können alle teilnehmen, die sich auf dem Land für die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und baulichen Belange ihres Dorfes einsetzen.

 

Jedes Dorf mit bis zu 3.000 Einwohnern kann mitmachen, wenn

  • sich die Menschen vor Ort und die Verwaltung an der Ideenfindung beteiligen,
  • gemeinsam die Dorfentwicklung gestaltet wird und
  • mit konkreten Aktivitäten die Herausforderungen der Zukunft gemeistert werden.

Einreichfrist:

Die Anmeldung zum Wettbewerb nimmt das zuständige Regierungspräsidium (in unserer Region ist es das in Freiburg) bis 15. Mai 2024 entgegen.

 

Weitere Infos gibt es beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) bzw. hier.

 

Das MLR und die Akademie für Ländlichen Raum Baden-Württemberg lädt in den vier Regierungsbezirken jeweils zu einer Informationsveranstaltung ein.

 

Für den Regierungsbezirk Freiburg findet diese Veranstaltung am 14. März 2024 in Offenburg statt. Die Details der Veranstaltung können Sie dem Flyer entnehmen

Download
Flyer "Unser Dorf hat Zukunft"
2401-2403_Unser_Dorf_hat_Zukunft_Flyer.p
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Entwicklungsprogramm ländlicher raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten in den Verdichtungsräumen und in den Randzonen um die Verdichtungsräume. Über Aufnahmeanträge der Gemeinden können sowohl kommunale als auch private Projekte gefördert werden.

 

Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden.

 

Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien.

 

Die Ausschreibung des Entwicklungsprogramms erfolgt jährlich. Informationen zur Ausschreibung des Jahresprogramms sind bei den Gemeinden oder direkt beim Regierungspräsidium Freiburg erhältlich.