Mit dem Regionalbudget stehen dem Verein Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. weitere Fördermittel zur Verfügung, mit denen die Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes unterstützt wird. Das Verfahren unterscheidet sich vom LEADER-Verfahren, es gibt eigene Projektauswahlkriterien und eine Geschäftsordnung zum Regionalbudget.
Anders als bei der LEADER-Förderung erhalten die Projektträger ihre Fördermittel direkt vom Verein Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V.
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt dabei auf Grundlage der vom Auswahlgremium beschlossenen Projektauswahlkriterien und einem darauf basierenden gewichteten Punktesystem sowie unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens.
Folgende Vorgaben sind zwingend zu erfüllen:
Wichtig: Es darf erst dann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden (z.B. Auftragserteilung oder Kauf), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Diese erfolgt durch den Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Verein Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. (Erstempfänger) und dem Projektträger (Letztempfänger), nachdem das Projekt auf der Auswahlsitzung zur Förderung beschlossen wurde.
Im Regionalbudget werden Investitionen im Bereich der Dorfentwicklung, Infrastruktur (z.B. zur Erschließung landwirtschaftlicher, wirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotentiale) und zur Grundversorgung auf dem Land gefördert.
Beispielprojekte:
Nicht förderfähig:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Eine Prüfung auf Förderfähigkeit wird immer projektbezogen durchgeführt.
Anträge können laufend eingereicht werden, für jede Auswahlrunde gibt es ein Stichdatum. Bis zu diesem Datum müssen die Projektanträge vollständig der Geschäftsstelle vorgelegt werden.
Das Verfahren im einzelnen läuft wie folgt:
1. Öffentliche Bekanntgabe der nächsten Auswahlrunde mit Nennung der Einreichfrist und des Mittelvolumens.
2. Projektbewerbung mit sämtlichen Projektunterlagen innerhalb der genannten Frist
3. Prüfung der Förderfähigkeit durch die Geschäftsstelle
4. Bewertung des Projekts und Entscheidung durch das Auswahlgremium
5. Bei positivem Entscheid: Antrag auf Bewilligung und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Verein Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald und dem Antragsteller/der Antragstellerin
6. Umsetzung des Projekts innerhalb der im Vertrag genannten Frist (i.d.R. bis 30. September)
7. Abrechnung des Antragstellers mit dem Verein
8. Prüfung und Inaugenscheinnahme des Projekts durch eine/n Vertreter/in des Vereinsvorsitzes und der Geschäftsstelle
9. Auszahlung der Fördermittel an den Antragsteller innerhalb des Budgetjahres
Kontakt:
Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V.
LEADER-Geschäftsstelle
Hauptstraße 5
77761 Schiltach
Telefon: 07836/955 -833 oder -779
Telefax: 07836/955 846
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.