Glossar Regionalentwicklung/LEADER


Einige Begriffe und Abkürzungen tauchen in der Regionalentwicklung immer wieder auf. Damit Sie wissen, was diese bedeuten, haben wir Ihnen die Häufigsten zusammengestellt und erklärt.

Stand November 2024

  • Antragsteller: oder auch Projektträger, Zuwendungsempfänger: Der- und diejenige, die einen Antrag auf Förderung stellt. Dies können Vereine, Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Kirchengemeinden oder öffentliche Verwaltungen sein.
     
  • Auszahlungsantrag bzw. Verwendungsnachweis: Sobald das Projekt erfolgreich umgesetzt ist und sämtliche Rechnungen bezahlt sind, muss ein sog. Auszahlungsantrag bzw. Verwendungsnachweis bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Nachfrage bei der Bewilligungsstelle. Zusammen mit diesem Formular sind die Rechnungen mit einzureichen (mittlerweile können diese digital eingereicht werden!), ein Sachbericht, bei Kommunen die Vergabedokumentation und ggf. weitere Unterlagen. Nach erfolgreicher Prüfung kann dann der Zuschuss ausbezahlt werden.
  • Bewilligungsstelle: Je nach Förderziffer kann das das Regierungspräsidium Freiburg sein oder die L-Bank in Stuttgart (FP 2014-2022). In der Förderperiode 2023-2027 ist das RP Freiburg die Bewilligungsstelle für sämtliche LEADER-Projekte. Die Bewilligungsstelle prüft den eigentlichen Förderantrag und bewilligt nach positiver Prüfung den beantragten Zuschuss. 
  • BNR-ZD Nummer (früher UD-Nummer): Eine BNR-ZD ist eine 12-stellige Betriebs- oder Antragstellernummer. Allen Antragstellenden für Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in ganz Deutschland darf jeweils nur eine einzige BNR-ZD zugeordnet sein. Sie wird auf vorherigen schriftlichen Antrag erteilt. Zuständig für die Erteilung der Nummer sind die Landwirtschaftsämter in den Landkreisen. Sie muss bei sämtlichen Formularen rund um eine Antragstellung in LEADER angegeben werden (u.a. PDB, Förderantrag, Auszahlungsantrag).
  • DIN 276: eine DIN-Norm zur Ermittlung von Kosten im Bauwesen. Dieses Formblatt ist bei baulichen Projektanträgen für den Kostenplan einzureichen. Die DIN 276 wird von einem Architekten bzw. Planer/Ingenieur erstellt und muss unterschrieben sein. 
  • DVS: Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume. Die DVS unterstützt die deutschen Akteure im Ländlichen Raum und bietet mit ihren Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Kontakten ein großes Netzwerk rund um die Themen der Ländlichen Entwicklung. 
  • ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums. Aus diesem Fonds stammen die europäischen Fördermittel für das LEADER-Programm. 
  • ELR: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Baden-Württemberg. Aus diesem Programm stammen die Landesmittel in Fördermodul 2. 
  • Fördermodul: insgesamt gibt es sieben Fördermodule. Eingereichte Projektideen werden je nach Projektart und Antragsteller in ein Fördermodul eingeordnet. Je nach Fördermodul und Projektart unterscheiden sich die Fördersätze. 
  • Fördersatz: Die Fördersätze legen den Zuschuss je nach Fördermodul und Projektart fest. Die Fördersätze variieren zwischen 20 und 95%. Der Zuschuss berechnet sich von den Nettoprojektkosten. 
  • GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der EU. In der Förderperiode 2023-2027 gibt es je Mitgliedstaat einen gemeinsamen nationalen GAP-Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Einen Kurzüberblick zum GAP-Strategieplan Deutschland gibt es hier. (externer Link führt auf eine Seite des MLR)
  • Gebietskulisse: kleinere, abgegrenzte Gebiete des ländlichen Raums, die unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden und i.d.R. Landkreis-Übergreifend angelegt sind. In Baden-Württemberg gibt es in der Förderperiode 2023-2027 insgesamt 20 solcher LEADER-Gebietskulissen. 
  • IMF: Innovative Maßnahmen für Frauen - Fördermodul 4 in der Fördersatztabelle. Dabei handelt es sich um ein Landesförderprogramm, um Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern und neue wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsverhältnisse für Frauen zu schaffen. Die Projektidee muss besonders innovativ sein und mindestens in der Region noch nicht vorhanden sein. 
  • LAG: Lokale/LEADER Aktionsgruppe 
  • L-Bank: Landesbank in Stuttgart bzw. Karlsruhe. Bewilligungsstelle für die gewerblichen Projekte in Fördermodul 2. Verwaltungskontrolle sowie Vor-Ort-Kontrolle der umgesetzten Projekte in der Förderperiode 2014-2022.  
  • LPR: Landschaftspflegerichtlinie - diese Landesmittel werden in Fördermodul 3 eingesetzt. 
  • MEPL: Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg für die Förderperiode 2014-2022. 
  • MLR: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Das Ministerium ist Verwaltungsbehörde und Zahlstelle des Landes und u.a. zuständig für die Steuerung des LEADER-Prozesses auf Landesebene, die Fördermittelverwaltung sowie die Kontrolle aller Akteure im Zahlstellen-System. 
  • PDB: Projektdatenblatt. Im Projektdatenblatt beschreibt der Antragsteller seine Projektidee, benennt Ziele und Zielgruppe sowie einen Kosten- und Zeitplan. 
  • Publizitätsvorschriften:  Die Europäische Union sieht bei Zuwendungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Vorschriften zur Information und Sichtbarkeit vor. Damit soll der Öffentlichkeit der Beitrag der Europäischen Union zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bekannt gemacht werden. Die jeweils gültigen Vorschriften stehen sowohl auf dieser Homepage als auch beim MLR zum Download bereit. Während der Dauer der Umsetzung und mindestens 5 Jahre nach Fertigstellung des Projekts ist auf die Förderung durch LEADER hinzuweisen. Das Regionalmanagement stellt eine entsprechende Druckvorlage zur Verfügung.
  • REK: Regionales Entwicklungskonzept. Das REK ist die maßgebende Grundlage für die Arbeit in der jeweiligen Förderperiode. Zu Beginn einer neuen Förderperiode bewirbt sich eine an LEADER interessierte Region mit dem Regionalen Entwicklungskonzept um die Aufnahme in das Förderprogramm LEADER. Jede Projektidee wird dahingehend geprüft, ob sie einen Beitrag zu den dort aufgestellten Zielen leistet und sich mindestens einem Handlungsfeld zuordnen lässt. 
  • RP: Regierungspräsidium. Für unsere Region ist das Regierungspräsidium Freiburg zuständig. Es berät die LAG und bewilligt die Projekte nach erfolgreicher Auswahl durch das LEADER-Auswahlgremium. Auch der Auszahlungsantrag bzw. Verwendungsnachweis wird beim RP eingereicht.